Kleingartenverein "Empor zum Licht" e.V.

Gartenbegehung


Auswertung Gartenbegehung vom 19.06.2024

 

Unsere Gartenbegehung am 19.06.2024 ergab folgende Mängel:

 

1.    In den Gärten 7, 8, 11, 12, 13, 18, 19, 20, 21, 27, 38, 41, 59, 61, 62, 63, 71, 77, 82, 83, 85, 90, 92, 93, und 95 müssen die Hecken auf das Maß 1,60 m Höhe zurückgeschnitten werden.

 

2.    In den Gärten 15, 40, 70 und 78 müssen die Koniferen entfernt und die Hecken auf 1,60 m zurückgeschnitten werden.

 

3.    In den Gärten 5, 6, 8, 16, 33a, 36, 39, 52, 67, 80, 81, 84, 86, 94 und 98 sowie auf dem Parkplatzgelände müssen die Koniferen, auf Grundlage RKO des LSK vom 15.11.2019 Anlage 2, entfernt werden.

 

4.    In den Gärten 8, 59 und 62 ist der Allgemeinzustand katastrophal und eine Kleingärtnerische Nutzung nicht erkennbar.

 

5.    In den Gärten 7 und 90 ist ebenfalls keine Kleingärtnerische Nutzung erkennbar.


Wir bitten hiermit die aufgeführten Mängel innerhalb von vier bis acht Wochen nach Bekanntgabe der Auswertung zu beseitigen.

 

Der Vorstand                                                              Chemnitz, den 23.06.2024

KGV “Empor zum Licht“